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almanit - Allgemeine Lieferbedingungen
1. Vertragsabschluß, Angebot, Ausf¨¹hrung, Preisänderungsvorbehalt
1.1 F¨¹r alle Vertragsabschl¨¹sse
mit uns gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Diese werden vom Besteller mit Auftragserteilung, spätestens
mit Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten f¨¹r die
gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Der Auftrag wird f¨¹r
uns verbindlich mit unserer schriftlichen Bestätigung oder
der tatsächlichen Lieferung. Erfolgt keine Auftragsbestätigung,
so gilt unsere Rechnung als solche. Abweichende Einkaufsbedingungen
des Bestellers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen haben keine Rechtswirksamkeit.
1.2
Unsere Angebote sind
stets freibleibend, sofern sie nicht ausdr¨¹cklich als verbindlich
bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen
Bestätigung oder durch Lieferung zustande. Telefonisch, telegrafisch
oder m¨¹ndlich abgegeben Erklärungen ¨¹ber den Abschluss von
Liefergeschäften, ¨¹ber Preise usw. sind nur insoweit rechtsverbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Alle Angaben ¨¹ber
Formen, Abmessungen, Farben Ausf¨¹hrungen usw., die in unseren
Drucksachen, Katalogen Preislisten oder in anderen Vertragsunterlagen
enthalten sind, sind nur annähernd maßgebend, soweit
sie nicht ausdr¨¹cklich als verbindlich bezeichnet sind. Unsere
Produkte oder Kombinationen hieraus sind Produkte, die einer besonderen
internen ALMANIT-Pr¨¹fung unterliegen. Die angegebenen Werte sind
nur Anhalt und keine Verbindlichkeiten. Bei Verkauf nach Muster
(Probe) schließen geringe Abweichungen der gelieferten Waren
von den Eigenschaften des Musters, die aus technischen Gr¨¹nden
nicht zu vermeiden sind, die vertragsgemäße Erf¨¹llung
nicht aus. Die angegebenen Maße, Gewichte usw. gelten mit
den branchen¨¹blichen Toleranzen.
1.4 Sonderanfertigungen
nach Wunsch des Bestellers berechtigen uns zu Mehr- oder Minderlieferung
bis zu 10 %. Berechnet wird jeweils die tatsächliche Lieferung.
1.5 Zusicherungen, Nebenarbeiten
und Änderungen des Vertrages m¨¹ssen schriftlich erfolgen.
1.6 Die jeweils genannten
Preise und Zahlungsbedingungen werden freibleibend vereinbart.
Es kommt der am Liefertag g¨¹ltigen Preise zur Berechnung. Wir
behalten uns insbesondere vor, im Falle von Lohnsteigungen f¨¹r
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen; bei Erhöhungen der Transportkosten,
bei Valutaänderungen und bei Steigerungen der öffentlichen
Abgaben, die im Zeitpunkt der Lieferung maß-gebenden Tagespreise
unter den dann in unserem Geschäftsverkehr ¨¹blichen Zahlungsbedingungen
zu berechnen. Fr¨¹here Preislisten und Vereinbarungen verlieren
mit Erscheinen einer neuen Preisliste bzw. mit Erscheinen von
neuen Preisblättern ihre G¨¹ltigkeit.
1.7 F¨¹r den Fall unbefriedigender
Ausk¨¹nfte ¨¹ber die Zahlungsfähigkeit des Käufers behalten
wir uns das sofortige R¨¹cktrittsrecht von Angeboten und Lieferungsverträgen
vor.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die Preise gelten
in EUR per 100 St¨¹ck bzw. EUR per St¨¹ck, Meter, Paar und Satz
netto, zuz¨¹glich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes
angegeben ist. Alle Lieferungen erfolgen ab Hamburg auf g¨¹nstigstem
Wege nach unserer Wahl und reisen auf Rechnung und Gefahr des
Empfängers/Bestellers, soweit durch besondere Vereinbarungen
nichts andere bestimmt ist. Alle Lieferungen ins Ausland im Warennettowert
ab 5.000,00 EUR erfolgen frachtfrei deutscher Grenzstation unverzollt,
unter 3.500,00 EUR kann keine Lieferung erfolgen.
2.2 Unsere Rechnungen
sind zahlbar gegen Bankgarantie (Aval), welche vorab und bei Auftragsbestätigung
erstellt werden muss. Das Aval muss eine G¨¹ltigkeit von mindestens
drei Monaten haben. Innerhalb des Avals sollte die Zahlung innerhalb
von 7 Tagen erfolgen.
2.3 Die Aufrechnung oder
das Zur¨¹ckbehaltungsrecht mit oder wegen von uns bestrittenen
und /oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenanspr¨¹chen
des Bestellers ist unzulässig.
3. Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung
3.1 Der Käufer gerät
ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht vereinbarungsgemäß
zahlt.
3.2 Bei Zahlungsverzug
werden unsere gesamten Forderungen ungeachtet hereingenommener
Wechsel in bar sofort und unverz¨¹glich fällig.
3.3 Bei verspäteter
Zahlung oder Stundung werden Zinsen mit 5 % p.a. ¨¹ber dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, zuz¨¹glich Mehrwertsteuer.
3.4 Gerät der Besteller
mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte
f¨¹r eine bestehende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers vor,
so können wir die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen
einstellen; außerdem können wir die sofortige Vorauszahlung
aller, auch der noch nicht fälligen Forderungen (einschließlich
Wechsel und gestundeter Beträge) oder entsprechende Sicherheitsleistung
verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach,
sind wir berechtigt, von dem Vertrag bzw. den Verträgen zur¨¹ckzutreten
und dem Käufer die bis dahin entstandenen Kosten (einschl.
entgangener Gewinn) in Rechnung zu stellen.
3.5 Vertreter haben kein
Inkassorecht. Vertretervereinbarungen erhalten erst durch unsere
schriftliche Bestätigung ihre G¨¹ltigkeit.
4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit
4.1 Die vereinbarte Lieferzeit
gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung unser
Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungsw¨¹nsche
des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe
gilt, wenn unvorhergesehene Hindernisse eintreten, die außerhalb
unseres Willens liegen (z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung,
Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoff, Materialien
oder Teile durch unsere Vorlieferanten). Dies gilt auch, wenn
diese Umstände bei unserem Zulieferern eintreten. Die genannten
Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn
sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
Ist das Ende der oben genannten Hindernisse nicht absehbar, können
wir vom Vertrag zur¨¹cktreten.
4.2 Liegt eine von uns
verschuldete Lieferverzögerung vor, so kann uns der Käufer
schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis,
dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist
ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zur¨¹cktreten. Weitergehende
Schadenersatzanspr¨¹che, insbesondere gemäß ¡ì¡ì 286 und
326 BGB werden - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
4.3 Die vorstehende Regelung
gilt auch bei von uns verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung.
5. Gefahren¨¹bergang, Teillieferung, Versicherung
Die
Gefahr geht in jedem Fall bei Übergabe des Vertragsgegenstandes
an die (eigene oder fremde) Transportperson auf den Käufer
¨¹ber. Entsprechendes gilt auch bei Teillieferungen, zu denen wir
berechtigt sind. Liegt die Ursache f¨¹r eine Verzögerung des
Versandes beim Besteller, so geht die Gefahr vom Tag der Anzeige
der Versandbereitschaft an auf diesen ¨¹ber. Auf Wunsch des Käufers
versichern wir den Vertragsgegenstand auf seine Kosten gegen alle
versicherbaren Risiken.
6. Abnahmeverzug, Abrufaufträge
6.1 Nimmt der Käufer
den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir
berechtigt, sofortige Abnahme und Bezahlung zu verlangen oder
ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach deren Ablauf können
wir anderweitig ¨¹ber den Vertragsgegenstand verf¨¹gen und den Käufer
mit angemessen verlängerter Frist beliefern. Unber¨¹hrt davon
bleiben unsere Rechte unter den Voraussetzungen des ¡ì 326 BGB,
vom Vertrag zur¨¹ckzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterf¨¹llung
zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterf¨¹llung,
können wir 25% des vereinbarten Preises zuz¨¹glich Mehrwertsteuer
als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern der Besteller
seinerseits nicht nachweist, dass uns nur ein wesentlich geringer
Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren
Schaden geltend zu machen, soweit er uns tatsächlich entstanden
ist.
7. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
7.1 Alle gelieferten Waren
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten
Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser
Eigentum. Dies gilt auch im Falle des Einbaus unserer Ware. Wird
der Vertragsgegenstand mit anderen Waren verarbeitet, verbunden
und/oder vermischt, steht uns Miteigentum zu und zwar zum Zeitpunkt
der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
7.2 Der Besteller darf
unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
und nur dann veräußern, wenn er uns gegen¨¹ber nicht
in Zahlungsverzug ist. Zu anderen Verf¨¹gungen ¨¹ber die Vorbehaltsware
(z.B. Sicherungs¨¹bereignung, Verpfändung) ist er nicht berechtigt.
Kaufpreis- oder Werklohnforderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung
unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe unsere
Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller in Absatz 7.1 genannten
Forderungen an uns abgetreten. Der Besteller ist unwiderruflich
berechtigt, diese Forderung einzuziehen. Der Besteller verpflichtet
sich, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner sowie die
Höhe deren Verbindlichkeiten mitzuteilen und uns dar¨¹ber
hinaus so weit zu informieren, dass wir in der Lage sind, die
uns abgetretenen Forderungen zu realisieren. Durch Be- u. Verarbeitung
der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gemäß
¡ì 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung oder Umbildung
wird f¨¹r uns vorgenommen, ohne uns zu verpflichten. Die be- u.
verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Die Forderungen des
Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben
Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
7.3 Wir sind verpflichtet,
die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen nach unserer Wahl
freizugeben, soweit sie die zu sichernden offenen Forderungen
um mehr als 25% ¨¹bersteigen.
7.4 Bei Zahlungsverzug
oder drohender Zahlungseinstellung, im Fall unbefriedigender Auskunft
¨¹ber die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers
oder wenn Zwangsvollstreckung oder Wechselproteste gegen ihn vorgekommen
sind, sind wir befugt, die gelieferte Waren an uns zu nehmen und
zu verwerten. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Er
hat außerdem sämtliche Kosten der R¨¹cknahme und Verwertung
der Ware zu tragen. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis
10% des Verwertungserlöses.
7.5 Von einer Pfändung
oder anderer Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte
muss uns der Besteller unverz¨¹glich benachrichtigen. Alle uns
durch die Pfändung entstehenden Kosten trägt der Besteller.
8. Gewährleistung, Haftung
8.1 Unbeschadet der bei
einem beiderseitigen Handelsgeschäft Pr¨¹fungs- und R¨¹gepflichten
der ¡ì¡ì 377, 378 HGB hat uns der Besteller Beanstandungen wegen
mangelhafter bzw. unvollständiger Ware oder Falschlieferung
unverz¨¹glich nach Empfang der Ware, jedenfalls aber vor Einbau,
Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung, und bei
erst später erkennbaren Mängeln unverz¨¹glich nach Kenntnis
schriftlich anzuzeigen. Mängelr¨¹gen wegen Umfang und Art
der Lieferung können wir nur ber¨¹cksichtigen, wenn sie innerhalb
von 8 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei uns eingehen. Bei
begr¨¹ndeter Mängelr¨¹gen kann, die Erf¨¹llung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen vorausgesetzt, nur Lieferung fehlerfreier
Waren in gleicher Form und Ausf¨¹hrung verlangt werden, nachdem
uns die beanstandete Ware in Anlieferungszustand auf Verlangen
zur¨¹ckgesandt ist. Dar¨¹ber hinaus gehende Anspr¨¹che bestehen in
keinem Falle, insbesondere kein Recht auf Wandlung, Minderung
oder Schadenersatz. Bei Teillieferungen können Ersatzanspr¨¹che
in dem oben dargelegten Sinne nur f¨¹r die einzelnen Lieferungen
erhoben werden. Weitergehende Anspr¨¹che sind ausgeschlossen. Bei
Verhandlungen ¨¹ber Mängel wird nicht auf den Einwand verzichtet,
dass die Mängelr¨¹ge nicht rechtzeitig oder vollständig
gewesen sei. Wenn Mängel selbst beseitigt werden sollen,
muss vorher unsere Genehmigung dazu eingeholt werden.
9. R¨¹cksendung
9.1 Übernahme oder
Umtausch gelieferter Waren d¨¹rfen nur nach unserem vorherigen
schriftlichen Einverständnis vorgenommen werden. Im Falle
unseres Einverständnisses schreiben wir f¨¹r lagermäßig
gef¨¹hrte Artikel höchstens 60% des Nettowertes gut, allerdings
nur, soweit die zur¨¹ckgesandte Ware in einem mängelfreien
Zustand und in der original Verpackung bei uns eintrifft. Die
Kosten f¨¹r Hin- und R¨¹ckfracht gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei unfreien Sendungen können wir die Annahme verweigern.
Sonderanfertigungen und Oberflächen- Sonderausf¨¹hrungen in
farbig, edelmatt, bronziert, versilbert oder vergoldet sind von
der R¨¹cknahme ausgeschlossen.
10. Werkzeuge- Beschaffung und Einsatz
10.1 Werkzeuge, Formen,
andere Werkst¨¹cke, die auf besondere Bestellung und Bezahlung
des Kunden angefertigt werden, bleiben auch nach Bezahlung unser
Eigentum. Auch kann hieraus ein ausschließliches Bezugsrecht
nicht abgeleitet werden. Reparaturen, die aufgrund von nat¨¹rlichem
Verschleiß durchgef¨¹hrt werden m¨¹ssen, gehen zu Lasten des
Bestellers. Evtl. Rechts- oder Patentanspr¨¹che Dritter gehen zu
Lasten des Bestellers.
11. Erf¨¹llungsort, anwendbares Recht, Teilwirksamkeit, Gerichtsstand
11.1 Erf¨¹llungsort f¨¹r
Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer Firma.
11.2 Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung der einheitlichen
internationalen Kaufgesetze (EKG und EKAG) wird ausgeschlossen.
11.3 Unsere Verkaufsbedingungen
bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte im
¨¹brigen verbindlich. Anstelle einer unwirksamen Regelung gilt
das gesetzlich Zulässige.
11.4 F¨¹r sämtliche
gegenwärtigen und k¨¹nftigen Anspr¨¹che aus der Geschäftsverbindung
mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder Trägern eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens
wird nach unserer Wahl als ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz unserer Firma vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der
Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
12. Katalog, Prospekte Angebote, Zeichnungen, Werkzeuge
12.1 Alle Abbildungen in
unserer Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. sind unverbindlich.
Gewichtsangaben und Maße in Angeboten und Zeichnungen sind
nur annähernd. Die Artikel werden aus verschiedenen Werkstoffen
hergestellt z.B. aus Messing, Rotguss, Kupfer, Gummi, Kunststoff,
u.a.. Wir behalten uns vor, gleichwertige oder bessere Rohstoffe
einzusetzen und den Fortschritt dienende Konstruktionsveränderungen
vorzunehmen.
13. Datenschutz
13.1 Gemäß ¡ì
20 des Datenschutzgesetzes geben wir Kenntnis, dass wir personenbezogene
Daten des Bestellers bei uns speichern und verarbeiten.
14. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung ung¨¹ltig sein oder werden, so bleibt die
G¨¹ltigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unber¨¹hrt.
Identität des Unternehmens
almanit export gmbh
Wartenau 7
D-22089 Hamburg
Telefon: 0049(0)40-2513347
Telefax: 0049(0)40-2513681
E-Mail: info@almanit.com
Geschäftsf¨¹hrer: N. Obaid,
A. Obaid
GmbH: Registernummer HRB 27279 Amtsgericht Hamburg
USt-ID Nr. DE118634881
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