<%@LANGUAGE="JAVASCRIPT" CODEPAGE="936"%> almanit sanitary fittings
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

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almanit  - Allgemeine Lieferbedingungen

1. Vertragsabschluß, Angebot, Ausf¨¹hrung, Preisänderungsvorbehalt

1.1 F¨¹r alle Vertragsabschl¨¹sse mit uns gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Diese werden vom Besteller mit Auftragserteilung, spätestens mit Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten f¨¹r die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Der Auftrag wird f¨¹r uns verbindlich mit unserer schriftlichen Bestätigung oder der tatsächlichen Lieferung. Erfolgt keine Auftragsbestätigung, so gilt unsere Rechnung als solche. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen haben keine Rechtswirksamkeit.

1.2 Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sie nicht ausdr¨¹cklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Lieferung zustande. Telefonisch, telegrafisch oder m¨¹ndlich abgegeben Erklärungen ¨¹ber den Abschluss von Liefergeschäften, ¨¹ber Preise usw. sind nur insoweit rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

1.3 Alle Angaben ¨¹ber Formen, Abmessungen, Farben Ausf¨¹hrungen usw., die in unseren Drucksachen, Katalogen Preislisten oder in anderen Vertragsunterlagen enthalten sind, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdr¨¹cklich als verbindlich bezeichnet sind. Unsere Produkte oder Kombinationen hieraus sind Produkte, die einer besonderen internen ALMANIT-Pr¨¹fung unterliegen. Die angegebenen Werte sind nur Anhalt und keine Verbindlichkeiten. Bei Verkauf nach Muster (Probe) schließen geringe Abweichungen der gelieferten Waren von den Eigenschaften des Musters, die aus technischen Gr¨¹nden nicht zu vermeiden sind, die vertragsgemäße Erf¨¹llung nicht aus. Die angegebenen Maße, Gewichte usw. gelten mit den branchen¨¹blichen Toleranzen.

1.4 Sonderanfertigungen nach Wunsch des Bestellers berechtigen uns zu Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 %. Berechnet wird jeweils die tatsächliche Lieferung.

1.5 Zusicherungen, Nebenarbeiten und Änderungen des Vertrages m¨¹ssen schriftlich erfolgen.

1.6 Die jeweils genannten Preise und Zahlungsbedingungen werden freibleibend vereinbart. Es kommt der am Liefertag g¨¹ltigen Preise zur Berechnung. Wir behalten uns insbesondere vor, im Falle von Lohnsteigungen f¨¹r Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen; bei Erhöhungen der Transportkosten, bei Valutaänderungen und bei Steigerungen der öffentlichen Abgaben, die im Zeitpunkt der Lieferung maß-gebenden Tagespreise unter den dann in unserem Geschäftsverkehr ¨¹blichen Zahlungsbedingungen zu berechnen. Fr¨¹here Preislisten und Vereinbarungen verlieren mit Erscheinen einer neuen Preisliste bzw. mit Erscheinen von neuen Preisblättern ihre G¨¹ltigkeit.

1.7 F¨¹r den Fall unbefriedigender Ausk¨¹nfte ¨¹ber die Zahlungsfähigkeit des Käufers behalten wir uns das sofortige R¨¹cktrittsrecht von Angeboten und Lieferungsverträgen vor.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Die Preise gelten in EUR per 100 St¨¹ck bzw. EUR per St¨¹ck, Meter, Paar und Satz netto, zuz¨¹glich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Alle Lieferungen erfolgen ab Hamburg auf g¨¹nstigstem Wege nach unserer Wahl und reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers/Bestellers, soweit durch besondere Vereinbarungen nichts andere bestimmt ist. Alle Lieferungen ins Ausland im Warennettowert ab 5.000,00 EUR erfolgen frachtfrei deutscher Grenzstation unverzollt, unter 3.500,00 EUR kann keine Lieferung erfolgen.

2.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar gegen Bankgarantie (Aval), welche vorab und bei Auftragsbestätigung erstellt werden muss. Das Aval muss eine G¨¹ltigkeit von mindestens drei Monaten haben. Innerhalb des Avals sollte die Zahlung innerhalb von 7 Tagen erfolgen. 

2.3 Die Aufrechnung oder das Zur¨¹ckbehaltungsrecht mit oder wegen von uns bestrittenen und /oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenanspr¨¹chen des Bestellers ist unzulässig.

3. Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung

3.1 Der Käufer gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht vereinbarungsgemäß zahlt.

3.2 Bei Zahlungsverzug werden unsere gesamten Forderungen ungeachtet hereingenommener Wechsel in bar sofort und unverz¨¹glich fällig.

3.3 Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden Zinsen mit 5 % p.a. ¨¹ber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, zuz¨¹glich Mehrwertsteuer.

3.4 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte f¨¹r eine bestehende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers vor, so können wir die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen; außerdem können wir die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen Forderungen (einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge) oder entsprechende Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt, von dem Vertrag bzw. den Verträgen zur¨¹ckzutreten und dem Käufer die bis dahin entstandenen Kosten (einschl. entgangener Gewinn) in Rechnung zu stellen.

3.5 Vertreter haben kein Inkassorecht. Vertretervereinbarungen erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung ihre G¨¹ltigkeit.

4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit

4.1 Die vereinbarte Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungsw¨¹nsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt, wenn unvorhergesehene Hindernisse eintreten, die außerhalb unseres Willens liegen (z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoff, Materialien oder Teile durch unsere Vorlieferanten). Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unserem Zulieferern eintreten. Die genannten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Ist das Ende der oben genannten Hindernisse nicht absehbar, können wir vom Vertrag zur¨¹cktreten.

4.2 Liegt eine von uns verschuldete Lieferverzögerung vor, so kann uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zur¨¹cktreten. Weitergehende Schadenersatzanspr¨¹che, insbesondere gemäß ¡ì¡ì 286 und 326 BGB werden - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

4.3 Die vorstehende Regelung gilt auch bei von uns verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung.

5. Gefahren¨¹bergang, Teillieferung, Versicherung

Die Gefahr geht in jedem Fall bei Übergabe des Vertragsgegenstandes an die (eigene oder fremde) Transportperson auf den Käufer ¨¹ber. Entsprechendes gilt auch bei Teillieferungen, zu denen wir berechtigt sind. Liegt die Ursache f¨¹r eine Verzögerung des Versandes beim Besteller, so geht die Gefahr vom Tag der Anzeige der Versandbereitschaft an auf diesen ¨¹ber. Auf Wunsch des Käufers versichern wir den Vertragsgegenstand auf seine Kosten gegen alle versicherbaren Risiken.

6. Abnahmeverzug, Abrufaufträge

6.1 Nimmt der Käufer den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, sofortige Abnahme und Bezahlung zu verlangen oder ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach deren Ablauf können wir anderweitig ¨¹ber den Vertragsgegenstand verf¨¹gen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist beliefern. Unber¨¹hrt davon bleiben unsere Rechte unter den Voraussetzungen des ¡ì 326 BGB, vom Vertrag zur¨¹ckzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterf¨¹llung zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterf¨¹llung, können wir 25% des vereinbarten Preises zuz¨¹glich Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern der Besteller seinerseits nicht nachweist, dass uns nur ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, soweit er uns tatsächlich entstanden ist.

7. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung

7.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Dies gilt auch im Falle des Einbaus unserer Ware. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen Waren verarbeitet, verbunden und/oder vermischt, steht uns Miteigentum zu und zwar zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.

7.2 Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn er uns gegen¨¹ber nicht in Zahlungsverzug ist. Zu anderen Verf¨¹gungen ¨¹ber die Vorbehaltsware (z.B. Sicherungs¨¹bereignung, Verpfändung) ist er nicht berechtigt. Kaufpreis- oder Werklohnforderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe unsere Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller in Absatz 7.1 genannten Forderungen an uns abgetreten. Der Besteller ist unwiderruflich berechtigt, diese Forderung einzuziehen. Der Besteller verpflichtet sich, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner sowie die Höhe deren Verbindlichkeiten mitzuteilen und uns dar¨¹ber hinaus so weit zu informieren, dass wir in der Lage sind, die uns abgetretenen Forderungen zu realisieren. Durch Be- u. Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gemäß ¡ì 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung oder Umbildung wird f¨¹r uns vorgenommen, ohne uns zu verpflichten. Die be- u. verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.

7.3 Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen nach unserer Wahl freizugeben, soweit sie die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 25% ¨¹bersteigen.

7.4 Bei Zahlungsverzug oder drohender Zahlungseinstellung, im Fall unbefriedigender Auskunft ¨¹ber die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers oder wenn Zwangsvollstreckung oder Wechselproteste gegen ihn vorgekommen sind, sind wir befugt, die gelieferte Waren an uns zu nehmen und zu verwerten. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Er hat außerdem sämtliche Kosten der R¨¹cknahme und Verwertung der Ware zu tragen. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses.

7.5 Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte muss uns der Besteller unverz¨¹glich benachrichtigen. Alle uns durch die Pfändung entstehenden Kosten trägt der Besteller.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1 Unbeschadet der bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft Pr¨¹fungs- und R¨¹gepflichten der ¡ì¡ì 377, 378 HGB hat uns der Besteller Beanstandungen wegen mangelhafter bzw. unvollständiger Ware oder Falschlieferung unverz¨¹glich nach Empfang der Ware, jedenfalls aber vor Einbau, Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung, und bei erst später erkennbaren Mängeln unverz¨¹glich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Mängelr¨¹gen wegen Umfang und Art der Lieferung können wir nur ber¨¹cksichtigen, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei uns eingehen. Bei begr¨¹ndeter Mängelr¨¹gen kann, die Erf¨¹llung der vereinbarten Zahlungsbedingungen vorausgesetzt, nur Lieferung fehlerfreier Waren in gleicher Form und Ausf¨¹hrung verlangt werden, nachdem uns die beanstandete Ware in Anlieferungszustand auf Verlangen zur¨¹ckgesandt ist. Dar¨¹ber hinaus gehende Anspr¨¹che bestehen in keinem Falle, insbesondere kein Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz. Bei Teillieferungen können Ersatzanspr¨¹che in dem oben dargelegten Sinne nur f¨¹r die einzelnen Lieferungen erhoben werden. Weitergehende Anspr¨¹che sind ausgeschlossen. Bei Verhandlungen ¨¹ber Mängel wird nicht auf den Einwand verzichtet, dass die Mängelr¨¹ge nicht rechtzeitig oder vollständig gewesen sei. Wenn Mängel selbst beseitigt werden sollen, muss vorher unsere Genehmigung dazu eingeholt werden.

9. R¨¹cksendung

9.1 Übernahme oder Umtausch gelieferter Waren d¨¹rfen nur nach unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis vorgenommen werden. Im Falle unseres Einverständnisses schreiben wir f¨¹r lagermäßig gef¨¹hrte Artikel höchstens 60% des Nettowertes gut, allerdings nur, soweit die zur¨¹ckgesandte Ware in einem mängelfreien Zustand und in der original Verpackung bei uns eintrifft. Die Kosten f¨¹r Hin- und R¨¹ckfracht gehen zu Lasten des Bestellers. Bei unfreien Sendungen können wir die Annahme verweigern. Sonderanfertigungen und Oberflächen- Sonderausf¨¹hrungen in farbig, edelmatt, bronziert, versilbert oder vergoldet sind von der R¨¹cknahme ausgeschlossen.

10. Werkzeuge- Beschaffung und Einsatz

10.1 Werkzeuge, Formen, andere Werkst¨¹cke, die auf besondere Bestellung und Bezahlung des Kunden angefertigt werden, bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Auch kann hieraus ein ausschließliches Bezugsrecht nicht abgeleitet werden. Reparaturen, die aufgrund von nat¨¹rlichem Verschleiß durchgef¨¹hrt werden m¨¹ssen, gehen zu Lasten des Bestellers. Evtl. Rechts- oder Patentanspr¨¹che Dritter gehen zu Lasten des Bestellers.

11. Erf¨¹llungsort, anwendbares Recht, Teilwirksamkeit, Gerichtsstand

11.1 Erf¨¹llungsort f¨¹r Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer Firma.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung der einheitlichen internationalen Kaufgesetze (EKG und EKAG) wird ausgeschlossen.

11.3 Unsere Verkaufsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte im ¨¹brigen verbindlich. Anstelle einer unwirksamen Regelung gilt das gesetzlich Zulässige.

11.4 F¨¹r sämtliche gegenwärtigen und k¨¹nftigen Anspr¨¹che aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird nach unserer Wahl als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unserer Firma vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12. Katalog, Prospekte Angebote, Zeichnungen, Werkzeuge

12.1 Alle Abbildungen in unserer Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. sind unverbindlich. Gewichtsangaben und Maße in Angeboten und Zeichnungen sind nur annähernd. Die Artikel werden aus verschiedenen Werkstoffen hergestellt z.B. aus Messing, Rotguss, Kupfer, Gummi, Kunststoff, u.a.. Wir behalten uns vor, gleichwertige oder bessere Rohstoffe einzusetzen und den Fortschritt dienende Konstruktionsveränderungen vorzunehmen.

13. Datenschutz

13.1 Gemäß ¡ì 20 des Datenschutzgesetzes geben wir Kenntnis, dass wir personenbezogene Daten des Bestellers bei uns speichern und verarbeiten.

14. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung ung¨¹ltig sein oder werden, so bleibt die G¨¹ltigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unber¨¹hrt.

Identität des Unternehmens
almanit export gmbh
Wartenau 7
D-22089 Hamburg
Telefon: 0049(0)40-2513347
Telefax: 0049(0)40-2513681
E-Mail: info@almanit.com
Geschäftsf¨¹hrer: N. Obaid, A. Obaid
GmbH: Registernummer HRB 27279 Amtsgericht Hamburg
USt-ID Nr. DE118634881


©copyright: almanit sanitary fittings, Hamburg, Germany